Schießstandordnung

1. Das Betreten des Grundstücks und die Benutzung des Schießstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Es erfolgt keine Schneeräumung und Streuung.

2. Den Anordnungen der Standaufsicht ist jederzeit unmittelbar Folge zu leisten.

3. Am Schießstand gilt ABSOLUTES Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.

4. Vor Beginn des Schießens hat sich jeder Schütze im Standbuch mit Datum, Name, Zeit und Unterschrift einzutragen und den Schießstand auf allfällige Beschädigungen und Verschmutzungen augenscheinlich zu prüfen und gegenenfalls im Standbuch zu vermerken. 

5. Personen, welche die Sicherheit gefährden bzw. gegen die Standregeln verstoßen, werden des Schießstandes verwiesen.

6. Zugelassen sind alle Faustfeuerwaffen bis Kaliber 45. ACP und Langwaffen im FFW-Kaliber. Magnum-Ladungen sind verboten!

7. Verboten sind Leuchtspur, Brand und andere Spezialgeschoße.

8. Verboten ist das Schießen mit vollautomatischen bzw. verbotenen Waffen.

9. Mit der Nutzung der Schießanlage erklärt der Schütze, dass er die Schießstandordnung und die Haftungsausschlusserklärung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

10. Der Keller darf nur mit Schießbrille und Gehörschutz betreten werden.

11. Vor dem Verlassen bitten wir den Schießstand gegebenenfalls zu reinigen und die abgeschossenen Hülsen in den Hülsensammelbehälter zu entsorgen.

12. Jegliche verursachte Beschädigung des Schießstands ist unverzüglich schriftlich zu melden.